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   OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15 (https://dejure.org/2016,1813)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.01.2016 - 2 MB 20/15 (https://dejure.org/2016,1813)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 2 MB 20/15 (https://dejure.org/2016,1813)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Konkurrentenstreitverfahren bei der früheren Deutschen Bundespost - hier: nicht aussagekräftige Anlassbeurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhenden dienstlichen Berurteilung für eine rechtmäßige Auswahlentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhenden dienstlichen Berurteilung für eine rechtmäßige Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15
    Art. 19 Abs. 4 GG garantiert eine effektive gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15
    Kann der Beurteiler die Leistungsbewertung nicht oder nicht für den gesamten Beurteilungszeitraum auf seine eigene Anschauung stützen, so hat er, um eine aussagekräftige Tatsachengrundlage für seine Bewertung zu erhalten, Beurteilungsbeiträge sachkundiger Personen einzuholen (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010, a.a.O., Juris Rdnr. 47; vgl. hierzu auch Urt. v. 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, NVwZ-RR 2013, 54, Juris Rdnr. 11; v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, BVerwGE 150, 359 , Juris Rdnr. 22, stRspr.).
  • VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260

    Postnachfolgeunternehmen, Auswahlentscheidung, dienstliche Beurteilung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15
    Es können daher weder die Grundsätze der dienstlichen Beurteilung auf das Dienstzeugnis übertragen werden, noch können umgekehrt die für das Dienstzeugnis maßgebenden Grundsätze einschließlich der dort mit zu berücksichtigenden Rechtsprechung über arbeitsrechtliche Zeugnisse auf die dienstliche Beurteilung übertragen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 -, Juris Rdnr. 13).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15
    Kann der Beurteiler die Leistungsbewertung nicht oder nicht für den gesamten Beurteilungszeitraum auf seine eigene Anschauung stützen, so hat er, um eine aussagekräftige Tatsachengrundlage für seine Bewertung zu erhalten, Beurteilungsbeiträge sachkundiger Personen einzuholen (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010, a.a.O., Juris Rdnr. 47; vgl. hierzu auch Urt. v. 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, NVwZ-RR 2013, 54, Juris Rdnr. 11; v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, BVerwGE 150, 359 , Juris Rdnr. 22, stRspr.).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (stRspr., BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112 , Juris Rdnr. 22 m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerfG).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15
    Die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten sind Bundesbeamte, auf die gemäß § 2 Abs. 2 PostPersRG die für Beamte des Bundes geltenden Vorschriften anzuwenden sind (vgl. zum unveränderten Status des Beamten auch BVerfG, Beschl. v. 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 -, LS und Rn. 62).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15
    Diese Pflicht bestand für die Antragsgegnerin auch nach ihren Beförderungsrichtlinien, an die der Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe gebunden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, UA Rdnr. 10 unter Hinweis auf die stRspr.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - 2 MB 20/15
    Die Auswahl des Antragstellers bei fehlerfreier Durchführung des Auswahlverfahrens, d.h. für dieses gerichtliche Eilverfahren die Platzierung des Antragstellers bei einem ordnungsgemäßen Auswahlverfahren vor einem der Beigeladenen, erscheint auch möglich (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, a.a.O., Juris Rdnr. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

    Das Arbeitszeugnis eignet sich jedoch nicht als Grundlage für einen Leistungsvergleich mit dem unter dem 10. Januar 2017 erstellten Leistungsbericht für den Antragsteller, da zwischen einer dienstlichen Beurteilung und einem Dienst- oder Arbeitszeugnis grundlegende Unterschiede bestehen (BayVGH, B.v. 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 - juris Rn. 13; OVG SH, B.v. 27.1.2016 - 2 MB 20/15 - juris Rn. 25).
  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Zu dem neuen Beurteilungssystem der Antragsgegnerin sind bereits Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ergangen, die darin übereinstimmen, dass dieses Beurteilungssystem im Ausgangspunkt rechtlich nicht zu beanstanden ist.(vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2.6.2015 - 1 B 206/15 -, juris Rdnrn. 6 ff., 15, und vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 -, juris Rdnrn. 24 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 -, juris Rdnr. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016 - 2 MB 20/15 -, juris) Die diesbezüglichen Erwägungen überzeugen.

    Sie kann ihren wesentlichen Zweck, Grundlage für die am Leistungsprinzip orientierte Auswahl des Dienstherrn bei Personalentscheidungen zu sein, nicht erfüllen, weil der Aussagewert der Beurteilung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit anderen Beamten beeinträchtigt wird.(BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015 - 6 CE 15.2232 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016, a.a.O., Rdnrn 15, 17 ff.) Dass der Einholung der notwendigen ergänzenden Stellungnahme irgendwelche - letztlich unüberwindliche - Erschwernisse entgegen gestanden haben könnten, ist in der Personalakte des Antragstellers nicht dokumentiert(vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 16.12.2015, a.a.O., Rdnr. 19), von der Antragsgegnerin nicht behauptet und nach dem Vorbringen des Antragstellers fernliegend.

  • VG München, 16.11.2018 - M 5 E 18.4029

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Durchführung eines

    Das Arbeitszeugnis eignet sich jedoch nicht als Grundlage für einen Leistungsvergleich mit dem unter dem ... Januar 2017 erstellten Leistungsbericht für den Antragsteller, da zwischen einer dienstlichen Beurteilung und einem Dienst- oder Arbeitszeugnis grundlegende Unterschiede bestehen (BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 11; B.v. 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 - juris Rn. 13; OVG SH, B.v. 27.1.2016 - 2 MB 20/15 - juris Rn. 25).
  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

    Zu dem neuen Beurteilungssystem der Antragsgegnerin sind bereits mehrere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein ergangen, die darin übereinstimmen, dass dieses Beurteilungssystem im Ausgangspunkt rechtlich nicht zu beanstanden ist.(vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 2.6.2015 - 1 B 206/15 -, juris Rdnrn. 6 ff., 15, und vom 18.6.2015 - 1 B 146/15 -, juris Rdnrn. 24 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 -, juris Rdnr. 15, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.1.2016 - 2 MB 20/15-, juris) Die diesbezüglichen Erwägungen überzeugen.
  • VG München, 07.08.2018 - M 5 E 18.533

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fehlen einer dienstlichen Beurteilung

    Denn dienstliche Beurteilungen einerseits und Arbeitszeugnisse andererseits weichen hinsichtlich Inhalt, Maßstab, Zweck und Zeitraum grundsätzlich wesentlich voneinander ab (BayVGH, B.v. 08.02.2018 - 3 CE 17.2304 - BeckRS 2018, 1345 Rn. 11; B.v. 18.11.2015 - 6 CE 15.2260 - BeckRS 2015, 56157 Rn. 13; OVG SH, B.v. 27.01.2016 - 2 MB 20/15 - BeckRS 2016, 42209 Rn. 21).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2021 - 5 Sa 149/21

    Beurteilung, Jährliche Performance Beurteilung, Entwicklungsplan,

    Der dem Arbeitgeber zustehende Beurteilungsspielraum ist nur dann überschritten, wenn die Beurteilung auf sachfremde Erwägungen gestützt wird oder allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe außer Acht gelassen wurden (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 09.09.2013 - 5 Sa 523/12 -, Rn. 41, juris; vgl. auch: OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 27.01.2016 - 2 MB 20/15 -, Rn. 25, juris; BayVGH Beschl. v. 18.11.2015 - 65 CE 15.2260 -, Rn. 13, juris).
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